Anfrage: Beschulung Seiteneinsteiger

Schulausschuss

Sehr geehrte Frau Klemczak,

DIE LINKE. Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Schulausschusses zu nehmen.

Anfrage:

Die Beschulung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in die Regelklassen stellt für alle Betroffenen eine große Herausforderung dar. Dabei ist es umso wichtiger, diesen Prozess auf Grundlage einer
Bedarfsanalyse ganzheitlich zu betrachten und strukturiert umzusetzen, um eine Beschulung anhand des Willens und der Fähigkeiten der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sicherzustellen. Dies gibt sowohl den Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern die Chance auf eine gelungene Integration in unsere Gesellschaft und ermöglicht auch den Schulen, die damit einhergehenden Aufgaben zu bewältigen und ihrem Bildungsauftrag in angemessener Weise nachzukommen.

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen.

  1. Wie verteilen sich die aus den Grundschulen kommenden Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern auf die 5. Klassen der verschiedenen Schulformen bzw. welchen Anteil machen sie an einer 5. Klasse aus?
  2. Welche Raumbedarfe und zusätzliche Unterstützungsbedarfe gibt es für die gelingende Integration?
  3. Welche zusätzlichen Hilfestellungen erhalten die Schulen, um die Integration erfolgreich gestalten zu können?
  4. Wie sieht die Verteilung der erwarteten Mittel aus der Integrationspauschale auf die einzelnen Schulen in welcher Form aus?
  5. Wie sieht die Situation der älteren neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern mit zusätzlichem Sprachförderbedarf nach Ablauf der zweijährigen Sprachförderung in den hiesigen Berufskollegs oder anderen Einrichtungen aus?
  6. Welche Fördermaßnahmen in der schulischen Anschlussförderung gibt es für diese Schülerinnen und Schülern?
    7. Welche Pläne hat die Schulverwaltung in Herne, um auf die aktuellen Entwicklungen steigender Schülerzahlen zu reagieren - auch angesichts der Tatsache, dass bisher vorgehaltene Schulgebäude anderweitiger Nutzung übergeben werden (Görreschule)?

Mit freundlichen Grüßen
Veronika Buszewski

 

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