Anfrage: Denkmalschutz Hallenbad Eickel

Kultur- u. Bildungsausschuss

Mitte April 2018 teilte Dr. Hanke vom LWL, Abteilung Denkmalpflege, der Stadt Herne mit, dass beabsichtigt ist, das Hallenbad Eickel unter Denkmalschutz zu stellen.

Mitte Juni setzte die untere Denkmalbehörde der Stadt Herne Hr. Dr. Klee darüber in Kenntnis, u.a. mit dem Hinweis, das der Denkmalwert wissenschaftlich und baugeschichtlich begründet sei. (Den vorhanden Denkmalwert wiederholte die untere Denkmalbehörde noch im September des gleichen Jahres in einer Mitteilung an den Eigenbetrieb Bäder. Wörtlich: "… als Denkmalwert zu benennen [sind] insbesondere die beiden Mosaikbilder in der Stirnwand.")

Als Erwiderung auf die Mitteilung der unteren Denkmalbehörde schlug daraufhin ein Mitarbeiter aus dem Dezernat II vor, "gemeinsam in einem Termin alle Möglichkeiten zur Verhinderung der Unterschutzstellung zu erörtern. Dies sollte auch eine Eskalation gegenüber den Denkmalbehörden beinhalten. Der RP kann nicht einerseits die Knute der Haushaltssanierung schwingen und eine finanzschwache Stadt wie Herne andrerseits durch eine andere Abteilung in unabsehbare Kostenrisiken zu stürzen. Wir sollen "Ungehorsam" zeigen und artikulieren."

Zwei Monate später, im August 2018, schrieb Hr. Wixfort dem LWL, dass dem Hallenbad Denkmaleigenschaft fehle. Wörtlich: „Lediglich für die erhaltenen Wandmosaike besteht ein gewisser Erhaltungswert, der aber aus Sicht der Denkmalbehörde keinen Denkmalwert begründen würde.“

 

Anfang Oktober 2018 teilte die Verwaltung in der Bezirksvertretung Eickel dann mit, dass "die denkmalrechtliche Prüfung und Bewertung durch die Untere Denkmalbehörde“ noch ausstehe.“ Vor der Aussprache bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wer hat die fachliche Qualifikation in der Stadtverwaltung, um zu bewerten, ob ein Objekt Denkmalwürdig ist oder nicht?

2. Werden bei der Prüfung und Bewertung von Denkmalwürdigkeit von Objekten externe Gutachten eingeholt bzw. externer Rat zu Hilfe gezogen?

3. Wir erklärt sich der Widerspruch zwischen der Aussage von Hr. Wixfort dem LWL gegenüber mit der Mitteilung der Verwaltung zwei Monate später?

4. Warum wurde der Kultur- und Bildungsausschuss nicht an dem Entscheidungsprozess "Denkmalschutz Hallenbad“ beteiligt, obwohl dies die Zuständigkeitsordnung der Stadt Herne ausdrücklich festlegt?


(Anfrage für die Sitzung des Kultur- und Bildungsausschusses am 22.09.2022)