Anfrage: Hallenbad Wanne-Süd

Kultur- u. Bildungsausschuss

Das 1954 eröffnete Hallenbad in Wanne-Süd wurde 2016 geschlossen. Per Anordnung wurde es im Juni 2018 unter vorläufigen Denkmalschutz gestellt. Gemäß § 4, Absatz 2, Satz 2  DSchG NRW verliert die Anordnung "ihre Wirksamkeit, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten das Verfahren zur Eintragung in die Denkmalliste eingeleitet wird."

Generell werden Denkmäler durch konstitutive Eintragung in die Denkmalliste unter Schutz gestellt (§ 3 Abs. 1 Satz 1 DSchG). Zuständig für die Eintragung in die Denkmalliste Herne ist der Oberbürgermeister. In der aktuellen Denkmalliste der Stadt Herne (Stand: 14.7.2016) ist das Hallenbad Wanne-Süd jeodch nicht aufgelistet.

Das als "Haus der Wasserfreunde" errichtete Bad besticht durch seinen fast vollständig erhaltenen Originalzustand und bietet die Möglichkeit einer Zeitreise in die 50er Jahre. Zudem besitzt es ein hohen Identifikationscharakter im Stadtteil. Insofern ist es städtebaulich sinnvoll, dem Hallenbad Wanne-Süd einer Folgenutzung zu zu führen, die möglichst den aktuellen Charakter bzw. den Denkmalwert des Gebäudes nicht wesentlich beeinträchtigen.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand bzgl. der endgültigen Unterschutzstellung?
  2. Gibt es Anfragen oder Vorschläge
  • bzgl. einer Folgenutzung des Gebäudes oder
  • bzgl. der Vermarktung der Fläche, auf der das Hallenbad Wanne-Süd steht?

3. Besteht die Möglichkeit, das ein Ideenwettbewerb bzw. eine Planungswerkstatt "Zukunft Hallenbad" durchgeführt wird und aus Mitteln des Förderprogramm "Soziale Stadt Wanne-Süd" finanziert wird?

 

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