Anfrage: Minder- und Mehrausgaben beim JobCenter

Ausschuss f. Soziales, Arbeit, Gesundheit & Senioren

Das JobCenter Herne als gemeinsame Einrichtung der Stadt Herne und der Agentur für Arbeit Bochum hat 2014 Bundesmittel für Verwaltungskosten in Höhe von 12,8 Millionen Euro erhalten und für Eingliederungsmaßnahmen 13,4 Millionen. Laut Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) hat das JobCenter allerdings insgesamt 15,7 Millionen Euro für Verwaltungskosten und 10 Millionen Euro für Eingliederungshilfen ausgegeben.
Schon im Jahr 2013 entnahm das JobCenter Mittel, die eigentlich für die Förderung und Qualifizierung von Hartz-IV Empfänger/innen gedacht waren, für ihre Verwaltungsausgaben.
Das JobCenter erhielt zwar 12,2 Millionen für Eingliederungshilfen. Verausgabt wurden aber lediglich 9,5 Millionen. Dem gegenüber standen geplante 11,7 Millionen für Verwaltungskosten, aber verausgabte 14,3 Millionen.
Zuschüsse aus Bundesmitteln für Verwaltungskosten und für Eingliederungsmaßnahmen sind gegenseitig deckungsfähig.

In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie verteilen sich die Verwaltungskosten 2011, 2012, 2013 und 2014 im Einzelnen auf die in der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung – VKFV beschriebenen Positionen (Personalkosten, Personalverwaltung, Sachkosten, Amtshilfe und Arbeitnehmerüberlassung, Leistungen Dritter und zentral verwaltete Verfahren der Informationstechnik)?

2. Wie hoch waren die Kosten des JobCenters Herne für

  • die Umstellung auf das Softwaresystem Allegro?
  • den Umzug des JobCenters Herne zur Koniner Straße?

3. Welche veranschlagten Eingliederungsmaßnahmen wurden 2013 und 2014 nicht durchgeführt?

4. Hat die Stadt Herne beim JobCenter Herne bisher von ihrem Recht der Rechnungsprüfung entsprechend der Gemeindeverordnung NRW Gebrauch gemacht? Wenn nein: Warum nicht?