Anfrage: Minderjährige Flüchtlinge

Ausschuss f. Kinder, Jugend & Familie

Sehr geehrter Herr Klonki,

DIE LINKE. Fraktion Herne/Wanne-Eickel bittet Sie, folgende Anfrage von der Verwaltung in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie beantworten zu lassen.

Anfrage
Laut WAZ vom 7. Oktober 2015 leben zur Zeit 22 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Herne. Gemäߧ 42 Absatz 1 Nr. 3 SGB VIII müssen eingereiste ausländische Kinder oder Jugendliche vom Jugendamt in Obhut genommen werden, wenn sich weder Personensorgenoch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten. Während der lnobhutnahme ist das Jugendamt verpflichtet, für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen zu sorgen und berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes oder Jugendlichen notwendig sind.

Die EU-Richtlinie 2013/33/EU zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, gültig für alle Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der EU einreisen, legt fest, dass die Mitgliedstaaten der EU bei allen Minderjährigen das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigen müssen.

Ein „unbegleiteter Minderjähriger'' ist ein Minderjähriger, der ohne Begleitung eines für ihn nach dem einzelstaatlichen Recht oder den Gepflogenheiten des betreffenden Mitgliedstaats verantwortlichen Erwachsenen in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einreist.

Für unbegleitete Minderjährige gilt, dass sie

  • bei erwachsenen Verwandten,
  • in einer Pflegefamilie,
  • in Aufnahmezentren mit speziellen Einrichtungen für Minderjährige
  • oder in anderen für Minderjährige geeigneten Unterkünften untergebracht werden müssen.

Außerdem muss das Betreuungspersonal für unbegleitete Minderjährige im Hinblick auf die Bedürfnisse von Minderjährigen adäquat ausgebildet sein und sich angemessen fortbilden.

Von den 22 zur Zeit in Herne lebenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wohnen zehn in Wohngruppen, fünf sind bei Verwandten untergekommen, aber sieben wohnen in Gemeinschaftsunterkünften bei Familienangehörigen.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Leben die sieben unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die jetzt in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, schon ab dem Zeitpunkt ihrer Einreise in
Sammelunterkünften?
2. Wie überprüft der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie als gesetzlicher Vertreter minderjähriger Flüchtlinge Verwandtschaftsverhältnisse?
3. In welchen Gemeinschaftsunterkünften leben zur Zeit die sieben unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge?
4. Welche Ausbildung hat das dort für die Betreuung zuständige Personal, welche Fortbildung werden den dort Beschäftigten angeboten?
5. In welchen zeitlichen Abständen überprüft der FB Kinder, Jugend und Familie das Kindeswohl bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die bei erwachsenen Verwandten wohnen?
6. Wie viele minderjährige Flüchtlinge leben zu Zeit in Sammelunterkünften der Stadt Herne oder in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes NRW in Herne?
7. Welche personellen, fachlichen und räumlichen Kapazitäten hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, um den Vorrang des Kindeswohl bei Minderjährigen gemäß EU-Richtlinie 2013/33 und SGB VIII sicher zu stellen?

Mit freundlichen Grüßen
Drazan Nujic