Anfrage: Auswirkungen der Umsetzung des Arbeitspapiers von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden auf unsere Stadt – insbesondere Streichung der Integrationshilfen und Schulassistenz (§ 112 SGB IX)
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat im April 2026 ein internes Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden veröffentlicht. Dieses Papier enthält weitreichende Kürzungsvorschläge für die Kinder- und Jugendhilfe, die Eingliederungshilfe sowie den Unterhaltsvorschuss. Besonders gravierend wären die vorgesehenen Streichungen im Bereich der Integrationshilfen und Schulassistenz nach § 112 SGB IX.
Parallel dazu liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) vor. In der Gesetzesbegründung heißt es ausdrücklich, dass sich die Kinder- und Jugendhilfe künftig inklusiv ausrichten soll. Wörtlich wird formuliert: „Durch die Ermöglichung der perspektivischen Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen werden sich Angebote und Unterstützungsleistungen inklusiv ausrichten.“
Der Gesetzentwurf führt zudem die sogenannte infrastrukturelle Bildungsassistenz ein – Gruppenangebote, die dem „Pooling“ ähneln und individuelle Assistenzleistungen ersetzen oder reduzieren sollen. Individuelle Hilfen sollen nur noch gewährt werden, wenn kein geeignetes infrastrukturelles Angebot vorhanden ist.
Für die Stadt Herne hätte dies erhebliche Auswirkungen. Nach bundes- und landesweiten Vergleichszahlen ist davon auszugehen, dass rund 1.500 bis 2.000 Herner Schülerinnen* theoretisch von einem Wegfall der Integrationshilfen und Schulassistenzen betroffen wären. Dazu zählen sowohl Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf als auch Schüler*innen mit komplexen Unterstützungsbedarfen, die bislang durch individuelle Assistenz überhaupt erst am Unterricht teilnehmen können.
In den vergangenen Jahren wurden kontinuierlich steigende Fallzahlen verzeichnet:
- Mehrere hundert Schüler*innen erhielten in Herne jährlich Unterstützung durch Schulassistenzen oder Integrationshilfen.
- Sowohl an den Herner Grund- und weiterführenden Schulen als auch an den Förderschulen sind Assistenzkräfte ein zentraler Baustein, um inklusiven Unterricht überhaupt zu ermöglichen.
- Die Herner Schulen weisen bereits heute auf eine hohe Belastung der Lehrkräfte hin; die personellen Ressourcen reichen vielerorts nicht aus, um die Anforderungen der schulischen Inklusion ohne zusätzliche Assistenzkräfte zu erfüllen.
Die geplanten strukturellen Änderungen und Kürzungen würden daher nicht nur die individuelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen gefährden, sondern auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), zu deren Einhaltung die Stadt Herne verpflichtet ist.
Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie viele Schüler*innen in den Schulen unserer Stadt wurden in den vergangenen fünf Jahren durch Schulassistenzen und Integrationshilfen unterstützt? (Bitte nach Schulformen differenziert.)
- Wie viele Schulassistenzen und Integrationshilfen sind aktuell an den Regelschulen tätig, um inklusiven Unterricht zu ermöglichen? Wie viele Assistenzkräfte sind an den Förderschulen im Einsatz?
- Kann die schulische Inklusion nach Einschätzung der Verwaltung durch die vorhandenen Lehrkräfte allein gewährleistet werden, falls die Integrationshilfen und Schulassistenzen wegfallen?
- Wie bewertet die Verwaltung die Gefahr, dass die in der UN-BRK geforderte schulische Inklusion in unserer Stadt nicht mehr umgesetzt werden kann, wenn die Streichungen nach § 112 SGB IX realisiert werden?
- Wie bewertet die Verwaltung die im Gesetzentwurf vorgesehene Umstellung von individueller Schulassistenz auf „infrastrukturelle Bildungsassistenz“ (Pooling)? Insbesondere: Welche Auswirkungen erwartet die Verwaltung für Schulen und Schüler*innen mit komplexem Unterstützungsbedarf?
- Welche Voraussetzungen müssten Schulen erfüllen, um ein solches infrastrukturelles Gruppenangebot („Pooling“) überhaupt anbieten zu können? (z. B. Personal, Raumkonzepte, Qualifikation, Kooperation mit Jugendhilfe)
- Welche finanziellen und organisatorischen Auswirkungen hätte die Einführung von Pooling-Angeboten für die Stadt als Träger der Jugendhilfe? (z. B. Jugendhilfeplanung, Personalbedarf, Kostenverschiebungen)
Anfrage für die nächste Sitzung des Schulausschusses

