Änderungsantrag: Einrichtung eines jährlichen bezirklichen Sachmittelbudgets ab Haushalt 2027 sowie Erarbeitung verbindlicher Richtlinien zum Entscheidungsverfahren in den Bezirksvertretungen
Änderungsantrag zur Vorlage „NRW‑Infrastrukturgesetz“
1) Ergänzung des Beschlussvorschlags
Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Punkt ergänzt:
3. Ergänzend werden bezirkliche Projektlisten eingerichtet, in denen die Bezirksvertretungen ein bezirkliches Sachinvestitionsvolumen von bis zu 600.000 Euro pro Bezirksvertretung über den Förderzeitraum 2025–2036 priorisieren können. Die Mittelbewirtschaftung erfolgt zentral durch die Verwaltung.
2) Änderung des Sachverhalts
Der Sachverhalt wird wie folgt geändert:
Nach dem Abschnitt „Bewertung der Stadt“ wird folgender Text eingefügt:
Bezirkliche Projektlisten
Zur Ergänzung der Investitionsstrategie werden bezirkliche Projektlisten eingeführt. Jede Bezirksvertretung kann über den Förderzeitraum 2025–2036 ein bezirkliches Sachinvestitionsvolumen von bis zu 600.000 Euro priorisieren. Insgesamt stehen damit 2,4 Mio. Euro für alle vier Bezirke zur Verfügung.
Die Mittelbewirtschaftung erfolgt zentral durch die Verwaltung; die Priorisierung erfolgt durch die Bezirksvertretungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach § 37 GO NRW.
Dieses Volumen liegt unter 3 % der Gesamtmittel und stellt eine demokratisch wirksame sowie haushaltsrechtlich unkritische Ergänzung dar.
Begründung
Zu 1) Ergänzung des Beschlussvorschlags
Das NRW‑Infrastrukturgesetz 2025–2036 stellt der Stadt Herne insgesamt 92,2 Mio. Euro für Sachinvestitionen zur Verfügung. Die Vorlage weist selbst darauf hin, dass große Projekte aufgrund ihrer Komplexität und Kostenentwicklung Anpassungen der Beschlusslage erforderlich machen können: „Künftige Änderungen hinsichtlich der Projekte sowie von Projektkosten und -zeiträumen können zu Anpassungen der Beschlusslage führen.“
Um die Investitionsstrategie der Stadt zu ergänzen und zu stabilisieren, werden bezirkliche Projektlisten eingeführt. Jeder Stadtbezirk erhält die Möglichkeit, jährlich bis zu 50.000 Euro für bezirkliche Sachinvestitionen zu priorisieren, was über den Förderzeitraum 600.000 Euro pro Bezirk ergibt.
Damit entsteht ein planbares, risikoarmes und lokal verankertes Instrument, das:
- die demokratische Legitimation stärkt,
- kleinere, schnell realisierbare Maßnahmen ermöglicht,
- die Bindungsfristen des Gesetzes unterstützt,
- die Investitionsrisiken großer Projekte abfedert,
- die Bezirksvertretungen als lokale Entscheidungsgremien sinnvoll einbindet.
Die Verwaltung bleibt für die Mittelbewirtschaftung zuständig; die Bezirksvertretungen legen die Prioritäten fest. Die bezirklichen Projektlisten ergänzen damit die strategische Gesamtplanung der Verwaltung, ohne die großen Infrastrukturprojekte zu beeinträchtigen.
zu 2) – Ergänzung des Sachverhalts „Bezirkliche Projektlisten“
Die Ergänzung des Sachverhalts dient der transparenten Darstellung der Funktionsweise und des Umfangs der bezirklichen Projektlisten. Durch die Festlegung eines klar definierten Volumens von 600.000 Euro pro Bezirk wird deutlich, dass die Maßnahme haushaltsrechtlich unkritisch ist und weniger als 3 % der Gesamtmittel umfasst.
Die Darstellung im Sachverhalt verdeutlicht:
- die Einbettung der bezirklichen Projektlisten in die Gesamtstrategie,
- die zentrale Mittelbewirtschaftung durch die Verwaltung,
- die rechtliche Zuständigkeit der Bezirksvertretungen nach § 37 GO NRW,
- die Funktion der Listen als demokratisch wirksame Ergänzung ohne Eingriff in die großen Infrastrukturprojekte.
Damit wird die Vorlage inhaltlich präzisiert und die Rolle der Bezirksvertretungen klar beschrieben. Die Ergänzung stärkt die Nachvollziehbarkeit des Antrags und schafft eine belastbare Grundlage für die politische Beratung.
Änderungsantrag zu “Verwendung der Sachinvestitionsmittel des NRW-Infrastrukturgesetzes 2025-2036 für die Stadt Herne", Sondersitzung zum NRW-Infrastrukturgesetz am 14. Juli 2026
Dateien
- 260714_WAN_Aenderungsantrag_Infrastrukturgesetz.pdf
PDF-Datei (109 KB) - 260714_WAN_Aenderungsantrag_Infrastrukturgesetz_Beschluss
PDF-Datei (397 KB)
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