Anfrage: Nutzungsrechte Rats-TV

Rat der Stadt

Während das Urheberrecht unveräußerlich ist, kann der Urheber eines Werkes jedoch anderen das Recht einräumen, dieses Werk zu verwenden. Dies nennt man Nutzungsrecht oder auch Copyright. In Bezug auf die Speicherung, Archivierung und Zurverfügungstellung der Aufzeichnungen des Herner Rats-TVs ist die Frage nach den Nutzungsrechten daher von Bedeutung. Somit ergeben sich für uns Fragen nach der konkreten Ausgestaltung des Vertrages mit der Firma, die die Aufzeichnungen herstellt.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um mündliche und schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Hat die Stadt Herne die Nutzungsrechte für die bisherigen Aufzeichnungen vom Rats-TV erworben?
  2. Falls ja: Handelt es sich hierbei um ein uneingeschränktes Nutzungsrecht?
  3. In Anbetracht der Tatsache, dass die Aufzeichnungen alleinig aus Steuergeldern finanziert werden: Was hält die Verwaltung von der Idee, die Aufzeichnungen in Zukunft unter einer freien Lizenz, wie z. B. Creative Commons vertraglich zu erwerben?