Anfrage: Satzung der Stadt Herne über die Erhebung von Beiträgen

Rat der Stadt

Die Stadt Herne erhebt gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NRW Beiträge für Herstellung, Erweiterung und Verbesserung einschließlich Erneuerung von Straßen u. ä. . Wie hoch die anteiligen Kosten sind, die  Hauseigentümerinnen und Eigentümer entrichten müssen, ist festgelegt in der Satzung der Stadt Herne über die Erhebung von Beiträgen. Die Kosten schwanken dabei von 20% der Gesamtkosten auf Hauptverkehrsstraßen für Fahrbahn und Radweg auf bis zu 70% für Parkstreifen und Gehweg auf Anliegerstraßen. Diese anteiligen Beträge weichen teilweise erheblich von Regelungen anderer Kommunen ab.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Stadt Herne für Straßenbaumaßnahmen entsprechend § 8 KAG in den Jahren 2016, 2017 und 2018?
2. Wie hoch war der Anteil an Förder- und anderen Drittmitteln an den Gesamtkosten?
3. Wie hoch war der Anteil an Beiträge gemäß § 8 KAG in Verbindung mit der Satzung der Stadt Herne über die Erhebung von Beiträgen an den Gesamtkosten?
4. Wie hoch waren die Ausgaben der Stadt bei der Berechnung und Einziehung der Beiträge?
5. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, Härtefälle zu berücksichtigen?