Anfrage: Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen

Rat der Stadt

Der Rat der Stadt hat am 23. Juni 2020  - vorbehaltlich der Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes und des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen - die Verwaltung beauftragt,

  1. die Gründung einer Projektentwicklungsgesellschaft verortet im Konzern Stadt Herne für die Standortentwicklung Blumenthal vorzubereiten,
  2. eine Machbarkeitsstudie für die Bahnlinienquerung vom Gelände der International Technology World · ITW · Herne zum Hauptbahnhof Wanne-Eickel bzw. zur Innenstadt mittels einer Seil-/Hochbahn zu beauftragen,
  3. eine Vereinbarung über eine Kooperation mit der Emschergenossenschaft zum Klimaresilienzprogramm abzuschließen,
  4. Verkaufsverhandlungen zum Ankauf der Grundstücke mit den Grundstückseigentümern zu führen,
  5. sowie ein Konzept zur Bürgerbeteiligung und Bürgerinformation zu erstellen, um die kontinuierliche Einbindung und Partizipation der Herner Bürgerschaft während des gesamten Projektverlaufs zu gewährleisten.

Das Kohleausstiegsgesetz und das Strukturstärkungsgesetz wurden am 3. Juli 2020 verabschiedet und sind mit Wirkung der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 8. August  2020 gültig.

Das Strukturstärkungsgesetz sieht in Kapitel 2 „Strukturhilfen für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken“ unter anderem Hilfen bis 2038 in Höhe von insgesamt 662 Millionen Euro für den Kreis Unna sowie den Städten Hamm, Herne, Duisburg und Gelsenkirchen vor. Gefördert werden sollen Projekte, die der „Bewältigung des Strukturwandels und der Sicherung der Beschäftigung im Zuge der Beendigung der Verstromung von Steinkohle“ dienen.

Die Einzelheiten zur Gewährung und zur Inanspruchnahme dieser Strukturhilfen sind allerdings an Abschluss von sogenannten Verwaltungsvereinbarungen gebunden.

Laut Eigenaussage von Herrn Dr. Dudda im Kommunalwahlkampf soll das ITW Herne mit erheblichen Mitteln aus dem Strukturstärkungsgesetz finanziert werden.

 

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann legt die Verwaltung Beschlussvorschläge bzw. Sachstandsberichte bzgl. der Umsetzung des Beschlusses des Rates der Stadt Herne vom 23. Juni 2020 den bürgerschaftlichen Gremien vor?
  2. Hat die Verwaltung geprüft, welche Maßnahmen außer dem ITW in Herne gemäß Strukturstärkungsgesetz förderfähig sind bzw. sein könnten?
  3. Beabsichtigt die Verwaltung, die Verwaltungsvereinbarungen zum Strukturstärkungsgesetz den Mitgliedern der bürgerschaftlichen Gremien zur Verfügung zu stellen? Wenn nein: Warum nicht?
  4. Was spricht aus Sicht der Verwaltung dagegen, Modelle der Einwohnerinnenbeteiligung wie z.B. „Zukunftswerkstätten“ oder „geloste Bürgerräte“ durchzuführen, um gemeinsam mit Hernerinnen und Hernern förderfähige Langzeitprojekte zu entwickeln?