Anfrage: Tarifbindung bei Tochter- und Enkelgesellschaften der Stadt Herne

Ausschuss f. Finanzen, Beteiligungen & Immobilien

Bei den beiden Tochtergesellschaften der Wanner-Herner Eisenbahn, der Container-Terminal Herne (CTH) und dem Eisenbahn-Technik-Zentrum (ETZ) gilt zur Zeit keine Tarifbindung
Die Herner Bädergesellschaft beschäftigt sogenannte „Mini-Jobber“, für die kein Tarifvertrag Anwendung findet.

Im Rahmen des Programms „Soziale Teilhabe“ sind bei der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Arbeitsplätze entstanden, die nicht entsprechend dem TvÖD entlohnt werden.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Bei welchen Tochter- bzw. Enkelgesellschaften der Stadt findet nicht für alle Beschäftigten ein Tarifvertrag Anwendung?
2. Wie viele Beschäftigte sind in den jeweiligen Tochter- und Enkelgesellschaften davon betroffen?
3. Wie wird die nicht-Anwendung von Tarifverträgen begründet?
4. Gibt es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Stadt Herne oder deren Tochter- und Enkelgesellschaften, die übertariflich entlohnt werden?
5. Wann wird die Tarifbindung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Container-Terminal Herne (CTH) und dem Eisenbahn-Technik-Zentrum (ETZ) wieder hergestellt?
6. Wie hoch wäre der Mehraufwand der Stadt Herne bei einer tariflichen Entlohnung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Programm „Soziale Teilhabe?“