Anfrage: Umsetzung E-Government-Gesetz

Rat der Stadt

Im Juli 2016 wurde das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW) durch den Landtag verabschiedet.
1. Bei welchen Verwaltungsverfahren eröffnet die Stadt Herne derzeit den elektronischen Zugang zur Verwaltung gern. §5 und bei welchen ist dies bis zum Stichtag O 1.01.2021 geplant?
2. Welche elektronischen Bezahlmöglichkeiten gern. §7 EGovG NRW bietet die Stadt Herne jetzt bzw. bis zum Stichtag O 1.01.2021 an?
3. Inwieweit macht die Stadt Herne von den Möglichkeiten der elektronischen Aktenführung i.S.d. §9 EGovG NRW Gebrauch?
4. Welche Verfahren der elektronischen Öffentlichkeitsbeteiligung gern. § 18 EGovG NRW nutzt die Stadt Herne derzeit oder plant sie in naher Zukunft (bis Ablauf der aktuellen Legislatur) zu nutzen? Falls keine: Welche Erwägungen sprechen dagegen?

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