Anfrage: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Ausschuss f. Soziales, Arbeit, Gesundheit & Senioren

Bei der Zuweisung von Flüchtlingen entscheidet in Herne der FB 24/2 – Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen des Fachbereich Bürgerdienste unter anderem über den Aufenthaltsstatus von Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF). Gemäß Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage zu Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Integrationsrat vom 12. November 2014 sollten sich zu diesem Zeitpunkt vier UMF ́s in Herne aufhalten.

Ein Fachgespräch in der Kinderkommission des Deutschen Bundestages am 4. Februar 2015 deckte bestehende gravierende Mängel bei der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge auf. Größter Kritikpunkt war, das Altersangaben von Jugendlichen trotz Vorlage amtlicher Dokumente angezweifelt und Jugendliche zu Erwachsenen erklärt wurden. Dazu passend fanden immer wieder umstrittene Altersfeststellungsverfahren Anwendung mit dem Ziel, aus Jugendlichen junge Erwachsene zu machen.
Außerdem werden in der Regel unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, soweit sie 18 Jahre alt geworden sind, aus dem Hilfe- und Betreuungsangebot der Jugendhilfe herausgerissen, obwohl rein rechtlich die Angebote nach dem KJHG auch für junge Erwachsene gelten kann.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viel offiziell Unbegleitete Minderjährigen Flüchtlinge halten sich zur Zeit in Herne auf?
2. Wie viele junge erwachsene Flüchtlinge (unter 27 Jahre) halten sich zur Zeit in Herne auf?
3. Überprüft der FB 24/2 bei Feststellung des Aufenthaltsstatus bei der Zuweisung aus einem Erstaufnahmelager die Altersangaben von Personen, die als 18 Jahre eingestuft wurden? Wenn ja: wie?
4. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wurden in der Vergangenheit abgeschoben?
5. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wurden innerhalb eines Jahres abgeschoben, nachdem sie das 18 Jahr vollendet haben?

 

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