Anfrage: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Integrationsrat

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) stehen in Deutschland im Spannungsfeld zwischen Kinder- und Jugendhilferecht auf der einen und Aufenthalts- und Asylrecht auf der anderen Seite. Grundsätzlich gilt, das in allen Fragen, die UMF betreffen, das Kindeswohl Vorrang hat vor dem Asylverfahrensrecht. Außerdem erfordern die rechtlichen und persönlichen Belange der UMF eine Betreuung in den verschiedensten Bereichen.

Laut UN-Kinderrechtskonvention gehört zu den Grundrechten der Kinder – und somit auch für UMF - das Recht auf Bildung und Ausbildung. In NRW gilt gemäß dem Schulgesetz zudem die Schulpflicht auch für UMF.  Besonders schwierig gestaltet sich die Situation der 16- und 17-jährigen UMF. Sie werden ausländerrechtlich als „handlungsfähig“ eingestuft und dürfen dementsprechend wie Erwachsene behandelt werden.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche städtischen Dienststellen (z. B. Ausländerbehörde, Jugendamt) kümmern sich in welcher Weise um UMF?
  2. Gibt es in Herne Vereine und Initiativen, die sich in Kooperation mit den Behörden um UMF kümmern? Wenn ja, wie werden diese durch die Stadt Herne unterstützt?
  3. In welcher Form kommt die Stadt Herne ihrer Verpflichtung nach, UMF eine Schul- und/oder Berufsausbildung zu ermöglichen?
  4. Welche Bildungseinrichtungen und -maßnahmen stehen UMF in Herne zur Verfügung?
  5. Wie stellt die Stadt sicher, dass das Kindeswohl immer Vorrang hat vor dem Asylverfahrensrecht?
  6. Was geschieht in Herne mit UMF nach ihrem 18. Geburtstag?