Anfrage: Vorkaufsrecht für Schrottimmobilien

Rat der Stadt

Immer wieder erregen verwahrloste Immobilien, umgangssprachlich auch Schrottimmobilien genannt, in der Herner Stadtgesellschaft die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit. Als eines der Instrumente zur Bekämpfung der nachteilige Auswirkungen auf das soziale oder städtebauliche Umfeld der Immobilien steht ein kommunales Vorkaufsrecht zur Verfügung.

Eine Reihe von Wohnimmobilien, die immer wieder durch Verwahrlosung negativ aufgefallen sind, befinden sich im Belvona-Wohnblock an der Emscherstraße. Der Grad der Verwahrlosung ist mittlerweile so immens, dass mehrere der Wohnhäuser für unbewohnbar erklärt und geräumt werden mussten. In den Medien wurde berichtet, dass der Stadt Gelsenkirchen im Rahmen einer „Zukunftspartnerschaft“ mit dem NRW-Bauministerium bis 2027 rund 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden ist. Mit diesen können rund 3000 „nicht mehr marktgerechte Wohneinheiten“ gekauft werden. Der Stadt Herne stehe eine solche Option zur Zeit nicht zur Verfügung laut Stadt-Sprechers Christoph Hüsken (Vgl. WAZ vom 13.12.2022).

Vor diesem Hintergrund bitten wir um mündliche und schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie viele Schrottimmobilien hat die Stadt Herne in den letzten fünf Jahren erworben?
  2. Gibt es bereits Pläne, weitere Immobilien innerhalb dieses Jahres zu erwerben?
  3. Warum erhält die Stadt Herne nicht eine ähnliche Landesförderung wie die Stadt Gelsenkirchen zum Erwerb von Schrottimmobilien?
  4. Kümmert sich die Verwaltung zur Zeit um die Akquise solcher Fördermittel?
  5. Im Falle, dass es dringend benötigt würde: Wie viel Geld könnte die Stadt Herne maximal aufbringen, um Schrottimmobilien zu erwerben?
  6. Besteht die rechtliche Möglichkeit, ein Vorkaufsrecht für Häuser des Belvona-Wohnblock in der Emscherstra ße geltend zu machen? Falls ja: Für welche der Häuser?
  7. Hat die Stadt finanzielle Mittel zum Erwerb der Problemhäuser?
  8. Falls die Stadt Herne keinen Erwerb in Betracht zieht: Warum nicht?