Beschlussvorschlag: Aufstellen von Verkehrszeichen auf der Hofstraße wegen der Krötenwanderung

Bezirksvertretung Eickel

Am 20. Juni 2022 hielt der BUND einen Vortrag zum Thema „Krötenwanderung“. Dabei wurde berichtet, dass die Anzahl der Tiere, die an der Hofstraße gerettet wurden, von 1.850 im Gesamtjahr 2020 auf 650 im Jahr 2021 zurückging.

Die Vorbereitungen des aktiven Krötenschutzes beginnen Mitte Januar und enden Mitte Mai. In dieser Zeit sind mehr als 10 Tierschützer morgens wie abends eingebunden. Die „To-Do-Liste“ ist dabei sehr arbeitsintensiv (vom Aufstellen grüner Zäune bis hin zu zweimal täglichen Transport der gesammelten Kröten über die Hofstraße) und beträgt laut Rechnung des BUND mindesten 820 Stunden jährlich.

Nach Mitteilung der Polizei und ergänzenden Aussagen des BUND wäre es hilfreich, während der Krötenwanderungszeit das Verkehrszeichen 250 („Verbot für Fahrzeuge aller Art“) und das Zusatzzeichen 1006-37 („Krötenwanderung“) aufzustellen.

 

Deshalb fordern wir:

Um den Krötenbestand an der Hofstraße soweit wie möglich zu erhalten und zu sichern, wird die Verwaltung beauftragt, dort während der Krötenwanderungszeit das Verkehrszeichen 250 („Verbot für Fahrzeuge aller Art“) und das Zusatzzeichen 1006-37 („Krötenwanderung“) aufzustellen.

Der Geltungsbereich für die Sperrung soll zwischen dem Reiterhof und der Brücke, die den Hüller Bach überquert, sein. Der Friedhof soll weiterhin erreichbar sein. Die Sperrung soll von täglich von 18.00 bis 4.00 Uhr gültig sein. Die Durchfahrt für ÖPNV, Rettungsdienst sowie Fahrräder sei frei.