Antrag: Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie

Ausschuss f. Soziales, Arbeit, Gesundheit & Senioren

Begründung

Für sehr viele Menschen, die bereits schon länger in prekären Verhältnissen bzw. in Armut leben müssen, die auf Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldgesetz, Kinderzuschlag u.ä. angewiesen sind, greifen die verschiedenen Hilfsmaßnahmen von Bund und Land zur Unterstützung von Wirtschaft, Beschäftigten und Selbstständigen nicht oder nur kaum. Dies fällt umso mehr ins Gewicht, da die Covid-19-Pandemie nicht nur zu teils erheblichen Preissteigerungen in Geschäften geführt haben, sondern eine ganze Reihe von Einkünften in Bargeld (u.a. Flaschensammeln) oder auch als Sachleistungen (z.B. Essen in Kita, OGS und Schulen, Tafel, ...) teilweise oder ganz weggefallen sind.

Zudem führen die notwendigen Einschränkungen auf Grund der Covid-19-Pandemie zu weiteren Belastungen, z.B. auf Grund der oft beengten Wohnverhältnisse oder des Wegfalls oder der Schließung von Angeboten der Teilhabe aller Art.

Einige Risikogruppen, wie z.B. Obdachlose und Geflüchtete sind von den Folgen dieser Pandemie deshalb besonders und mehrfach betroffen.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren empfiehlt dem Rat der Stadt Herne, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Alle (noch bestehenden) Sanktionen, Rückforderungen und Aufrechnungen (dies gilt auch für Kautionen) von Leistungsbeziehenden nach dem SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldgesetz, Kinderzuschlag u.ä. sind bis auf weiteres auszusetzen (im Sinne einer Stundung), um die finanzielle Lage der Leistungsberechtigten zu entspannen.
     
  2. Alle nicht als angemessenen geltenden Kosten der Unterkunft (KdU), die derzeit über den Regelsatz finanziert werden müssen, werden ab sofort für die Dauer der Sondersituation übernommen.  Bei in dieser Zeit erforderlichen Umzügen von Leistungsbeziehenden werden ebenfalls die jetzt geltenden Angemessenheitsgrenzen sehr großzügig gehandhabt
    .
  3. Die Stadt Herne und das Jobcenter prüfen alle Möglichkeiten, ob pauschal Darlehen an Leistungsberechtige wegen der besonderen Härtesituation auf Grund der Covid-19-Pandemie gewährt werden können, die dann wenn nötig, z.B. gemäß § 44 SGB II erlassen werden (könnten). Eine solche Härtesituation ist durch die Pandemie mit ihren Folgen gegeben. Auch sollte die großzügige Anwendung des § 21, Abs. 6 SGB II (Mehrbedarfe) wegen dieser Sondersituation genutzt werden können. Im SGB XII könnten z.B. die Möglichkeiten des § 27a, Abs. 4 genutzt werden (abweichende Regelsatzfestsetzung). Dies gilt insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und deren Familien wegen des Wegfalls der kontinuierlichen Essensversorgung der jungen Menschen in Kitas, OGSen und Schulen.
     
  4. Die Stadt Herne prüft, ob die Teilhabeleistungen des Bildungs- und Teilhabe-Pakets, die derzeit nicht genutzt werden können, den Leistungsberechtigten bis auf weiteres einfach unbürokratisch ausgezahlt werden können, damit diese es für die aktuellen Bedarfe nutzen können.

Dateien