Antrag: Online-Beteiligung der Öffentlichkeit gem. Baugesetzbuch und Landesnaturschutzgesetz

Rat der Stadt

Ein wichtiges Merkmal im Planungsrecht ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. So heißt es in § 3 Baugesetzbuch unter anderem, dass "die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu beteiligen" ist. Gleiches gilt für § 16 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen: "Die Bürgerinnen und Bürger sind möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben."

Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen sieht außerdem vor, dass Behörden zur Beteiligung der Öffentlichkeit elektronische Informationstechnologien nutzen können. Insbesondere können sie Möglichkeiten zur Online-Beteiligung über das Internet eröffnen.

Die Einsichtnahme in alle Unterlagen bei der Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen bzw. bei Vorhaben nach dem Landesnaturschutzgesetz über das Internet ist zur Zeit in Herne nicht sichergestellt, die Abgabe von Stellungnahmen per Internet gar nicht möglich.

 

Darum fordern wir:

Der Rat der Stadt Herne beauftragt die Verwaltung zu prüfen, in welcher geeigneter Form die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Baugesetzbuch und Landesnaturschutzgesetz auch online möglich gemacht werden kann.