Antrag: Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum

Rat der Stadt

Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist insgesamt angespannt. Vor allem billiger Wohnraum wird immer knapper. Allein seit 2013 ist der Bestand an Sozialwohnungen um mehr als 300 zurückgegangen. Gleichzeitig ist die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigen.

Angesichts des unabweisbar fehlenden Wohnraums ist eine Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum eine Möglichkeit, um den Verlust von Wohnraum so gut wie möglich einzuschränken. Sie trägt dazu bei, die Versorgung der Herner Haushalte mit bezahlbarem Wohnraum sicherzustellen. Sie trifft Regelungen, wann das öffentliche Interesse am Erhalt von Wohnraum gegenüber anderen, ebenfalls schutzwürdigen Interessen zurücktreten muss. 

 

Darum fordern wir:

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat zur nächsten Sitzung einen Entwurf für eine Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum nach § 10 Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW) zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Die Satzung soll einen Genehmigungsvorbehalt begründen, der sich auf sämtliche Wohngebäude, Wohnungen und Wohnräume (auch Teile) erstreckt, mit Ausnahme des Wohnraumes, der mit  öffentlichen Mitteln gefördert worden ist.