Antrag: Stärkung des Sozialen Wohnungsbau

Ausschuss f. Planung & Stadtentwicklung

Sehr geehrter Herr Syberg,
DIE LINKE. Fraktion Herne/Wanne-Eickel bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung aufzunehmen.

Antrag:

1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hält eine Intensivierung der Bemühungen für den sozialen Wohnungsbau in Herne für erforderlich und beauftragt die Verwaltung,

  • eine Übersicht über die städtischen Grundstücke zu erstellen, die kurz- bis mittelfristig für geförderten Wohnungsbau gemäß den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) des Landes Nordrhein-Westfalen mobilisiert werden können;
  • eine Übersicht über weitere Grundstücke zu erstellen, die gegebenenfalls von der Stadt zu diesem Zweck gekauft werden können;
  • insbesondere mit den genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften, aber auch anderen Bauträgern, Vereinbarungen zur Intensivierung der Bemühungen im Sozialen Wohnungsbau anzustreben.

2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Herne, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung erstellt ein Konzept zur Unterstützung der HGW bei ihren Aktivitäten im Sozialen Wohnungsbau, dass u.a. eine Rückführung der jährlichen Ergebnisabführungen an die Stadt beinhaltet, um so das Eigenkapital und damit die Finanzierungskraft der HGW zu stärken.

Begründung:
Auf dem Wohnungsmarkt ist ein wachsender Bedarf an preiswerten Wohnungen feststellbar, während gleichzeitig immer mehr Sozialwohnungen aus der Bindung fallen. Die Zahl freier Wohnungen nimmt rapide ab. Insbesondere bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper. Die Anzahl der öffentlich geförderten Mietwohnungen verringert sich seit Jahren von rund 89.000 Wohnungen im Jahr 1990 auf rund 20.000 im Jahr 2015.

Deshalb muss die Stadt Herne alles tun, um den Sozialen Wohnungsbau zu fördern. Insbesondere sollte die städtische HGW in die Lage versetzt werden, ihre Anstrengungen zu intensivieren. Jährlich führt die HGW 1 Millionen Euro als Ergebnisabführung an die Stadt ab. Diese Mittel fehlen bei der Finanzierung des Baus von Sozialwohnungen, womit der öffentliche Zweck der HGW nicht so erfüllt werden kann, wie es möglich wäre. Der öffentliche Zweck ist es nämlich vorrangig, für preiswerten Wohnraum zu sorgen und nicht zur Sanierung des Haushaltes beizutragen.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Kleibömer