Antrag: Umweltverträglichkeitsprüfung Bebauungsplan 243

Ausschuss f. Planung u. Stadtentwicklung

Nach §13a BauGB ist es unter bestimmten Umständen möglich, Bebauungspläne nach beschleunigten Verfahren aufzustellen und u.a. auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu verzichten. Diese Bedingungen sind beim Bebauungsplan 243 erfüllt. Dennoch halten wir in diesem Fall eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dringlich geboten: Ein Blick auf die Klimakarte der Stadt Herne zeigt auf dem Gebiet der Planung einen „roten Bereich“ der Zone 1, heißt also ein Gebiet mit hoher Hitzebelastung. Eine weitere Bebauung könnte eine deutlich schlechte Belüftung des Bereiches um die Gelsenkirchener Str. erwirken.

Außerdem ist der Bereich im Lärmaktionsplan der Stadt Herne bereits als ein Bereich mit deutlich erhöhter Belastung durch Verkehrslärm gekennzeichnet. Zu der neu geplanten Erschließungsstraße wird zwar eine 4 Meter hohe und 2,80 Meter lange Lärmschutzwand geplant, diese ist aber nur so wirkungsvoll, dass Verkehrslärm nur in Kombination mit geschlossenen Fenstern bei den anliegenden Wohnungen hinreichend vermindert werden kann, was zu einer deutlichen Absenkung der Wohnqualität und Gesundheit sorgen kann.

 

Daher fordern wir:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen für den Bebauungsplan Nr. 243 Gelsenkircher Straße / Zechenweg im Stadtbezirk Wanne.