Antrag zur Geschäftsordnung "DB Schallschutzwände"

Bezirksvertretung Wanne

Gemäß obiger Geschäftsordnung müssen Anfragen nicht behandelt werden, wenn die Auskunft innerhalb der letzten sechs Monate bereits erteilt wurde.

In der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Wanne am 26. Juni 2018 wurde die Frage von der Verwaltung im Rahmen einer detaillierteren Anfrage des Bezirksverordneten Thorsten Röll beantwortet.

Gemäß Sitzungsprotokoll der o.g. Sitzung wurde dort u.a. mitgeteilt, dass die geplante Bauzeit der Lärmschutzwände im Dezember 2017 endete, jedoch wegen Problemen einzelne Arbeiten nicht ausgeführt werden konnten.

Wörtlich heißt es: "Diese werden nachgeholt. Hierbei ist die DB Netz AG neben der Entwicklung einer technischen Lösung insbesondere abhängig von erforderlichen Streckensperrungen ( ... ) um dort arbeiten zu können. Diese sind nicht kurzfristig verfügbar, da solche Sperrungen immer Auswirkungen auf Nachbarstrecken und den Fahrplan haben. Hier bedarf es längerfristiger Abstimmungen. Die Verwaltung steht im ständigen Kontakt mit der DB Netz AG und drängt permanent auf einen zügigen Abschluss der Maßnahme. Eine zusätzliche Verhandlungsnotwendigkeit wird nicht gesehen."

 

Deshalb beantragen wir:

Gemäß § 10, Absatz 3, Satz 1 in Verbindung mit § 34, Absatz 1 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Herne, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen wird der Tagesordnungspunkt 13 (Anfrage des Bezirksverordneten Ulrich Koch "Schallschutzwände der DB") von der Tagesordnung genommen.