Beschlussvorschlag: Bebauungsplan Nr. 257 – Reichsstraße

Rat der Stadt

In seinem Urteil vom 18. Juli 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass §13b BauGB eindeutig gegen europäisches Recht verstößt und somit nicht mehr angewendet werden darf. Dieser Paragraph sah vor, dass Bebauungspläne unter Umständen mittels eines beschleunigten Verfahrens ohne Umweltprüfung durchgeführt werden können. Dieses Verfahren wurde auch beim Bebauungsplan 257 angewendet.

Neben uns haben auch viele Einwohner*innen und auch eine Bürgerinitiative vor den ökologischen Auswirkungen der Planung gewarnt. Trotz aller Bedenken wollte die Stadt diese trotzdem ohne  Umweltprüfung durchführen. Dies belastet nicht nur das Stadtklima, sondern auch das öffentliche Vertrauen in die lokale Politik und Verwaltung.

Daher fordern wir:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Planverfahren für den Bebauungsplan Nr. 257 – Reichsstraße bis auf Weiteres einzustellen und nur dann fortzusetzen, wenn es einen anders lautenden Ratsbeschluss gibt.


Beschlussvorschlag für die nächste Sitzung des Rates der Stadt Herne am 5. September 2023

 


Ergebnis:

Herr Stadtverordneter Bußmann beantragt gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Herne, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen, den vorliegenden Antrag an den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung zu überweisen und dort zu behandeln, sobald eine Stellungnahme der Verwaltung auf Grundlage der noch ausstehenden schriftlichen Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts zu seinem Urteil vom 18. Juli 2023 i. S. § 13b BauGB vorgelegt werden kann.

Bei 3 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen wird dem Antrag mehrheitlich zugestimmt.

 

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  • RIS Vorlage - 2023/0833