Beschlussvorschlag: Corona-Bürgerrat

Rat der Stadt

Seit rund einem Jahr dauert die Corona-Pandemie mittlerweile an. Ein Ende ist derzeit nicht vorhersagbar. Manches deutet daraufhin, dass die Pandemie auch noch das ganz Jahr 2021 prägen könnte.

Besonders Schulen, Kitas, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime werden von der Pandemie herausgefordert. Aber auch viele Kulturschaffende, kleine und mittlere Betriebe, der Gastronomiebereich, Sportvereine, Theater, Kinos, Jugendarbeit, Vereine, etc. stehen vor großen und teilweise existenzgefährdenden Herausforderungen.

Nach rund einem Jahr Pandemie und zwei Lockdowns ohne das ein Ende absehbar wäre kommen immer mehr Menschen an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Gleichzeitig wird das Vertrauen der Einwohnerinnen und Einwohner in die politischen Institutionen des Landes vor eine harte Belastungsprobe gestellt.

Vor diesem Hintergrund haben kommunale EntscheidungsträgerInnen und Landesregierungen in Baden-Württemberg, Berlin und Thüringen Corona-Bürgerräte eingerichtet. Sie sollen die politischen Entscheidungsträger nicht ersetzen, sondern beraten. Damit soll Transparenz und neues Vertrauen geschaffen werden. Und selbstverständlich sollen Einwohnerinnen und Einwohner mit ihren Ideen und Fähigkeiten eingebunden werden in die Suche nach Lösungen der schwerwiegenden Probleme, vor die uns die Pandemie stellt.

Ziel des Bürgerrates ist es, Einwohnerinnen und Einwohner beratend in die Entscheidungsprozess des Rates der Stadt Herne im Blick auf alle die Corona-Pandemie betreffenden Fragen, die vom Rat zu beraten und zu entscheiden sind, einbinden.

Der Bürgerrat wird nach den mittlerweile international üblichen Methode (1) für eine repräsentative Zusammensetzung von Bürgerräten nach einem gewichteten Losverfahren auf der Basis des EinwohnerInnenverzeichnisses der Stadt Herne zusammengesetzt, das Alter, Geschlecht, Wohnsitz, Bildungsstand, Herkunft, etc. berücksichtigt.

Bei der Einrichtung und Durchführung eines Bürgerrates soll die Verwaltung Rückgriff auf bestehende Erfahrungen mit Bürgerräten und Corona-Bürgerräten nehmen. Hier ist vor allem auf Baden-Württemberg, Berlin, Thüringen und auch auf die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens zu verweisen (2).

 

(1)

 Vgl. das Dekret zur Einführung eines permanenten Bürgerdialogs in der Deutschsprachigen Gemeinschaft [Belgiens] vom 25. Februar 2019, Artikel 3, § 2 bis 4, sowie die Zusammensetzung des französischen Klimarats (La Convention Citoyenne pour le Climat |https://www.conventioncitoyennepourleclimat.fr/en/how-are-the-participants-selected):

**Geschlecht:** Entsprechend der Realität der französischen Gesellschaft wird sich der Konvent zu 52 Prozent aus Frauen und zu 48 Prozent aus Männern zusammensetzen.

**Alter:** Es wurden sechs Altersgruppen definiert, proportional zur Alterspyramide ab 16 Jahren.

**Bildungsniveau:** Sechs Kategorien wurden definiert, um das Bildungsniveau der französischen Bevölkerung zu spiegeln. Besonderes Augenmerk wird auf die Notwendigkeit einer gerechten Beteiligung von Personen ohne Abschluss gelegt.

**Sozio-professionelle Kategorien:** Der Bürgerkonvent wird die Vielfalt der sozio-professionellen Kategorien (Arbeiter, Angestellte, Manager ...) innerhalb der französischen Bevölkerung widerspiegeln. Personen, die von extremer Armut betroffen sind, werden ebenfalls anwesend sein.

**Wohnsitz:** Auf der Grundlage der INSEE-Kategorien wird der Konvent die Verteilung der Personen nach der Art der Gebiete, in denen sie wohnen (große städtische Zentren, Vororte, ländliche Gemeinden usw.), berücksichtigen. Es werden auch Personen aus den sogenannten Prioritätsbezirken der Kommunalpolitik (QPV) anwesend sein.

**Geografisches Gebiet:** Der Konvent wird auch die Verteilung der französischen Bevölkerung auf die Großstadtregionen und die überseeischen Gebiete berücksichtigen. (Eigene Übersetzung)

(2)

 

Daher fordern wir:

Der Rat der Stadt Herne beschließt die Einrichtung eines per Losverfahren zusammengesetzten 30-köpfigen Corona-Bürgerrates.