Beschlussvorschlag: Ersatz von Fahrtkosten

Ausschuss f. Umweltschutz

§ 5, Absatz 2 der Entschädigungsverordnung NRW sieht vor, das den Mitglieder kommunaler Vertretungen Anspruch auf Ersatz ihrer Fahrkosten haben. Dieser Anspruch kann dadurch abgegolten werden, dass ihnen eine Netzkarte für das Gemeindegebiet oder Freifahrten zur Verfügung gestellt oder die Kosten übernommen werden.

Aus Gründen des Klimaschutzes  und der  lokalen Minderung von Feinstaub und Stickoxiden ist ein möglichst weitgehender Ersatz des motorisierten Individualverkehrs zu Gunsten des ÖPNV dringend erforderlich.
Die Mandatsträger der Stadt sollten in dieser Hinsicht mit gutem Beispiel vorangehen.
Mehrkosten würden nicht entstehen, da die Gebühren durch Mehreinnahmen innerhalb des  „Konzernes Stadt“ bei der HCR kompensiert würden.


Darum fordern wir:

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herne, folgenden Beschluss zu fassen:
Fahrtkosten für Mitglieder in den kommunalen Vertretungskörperschaften der Stadt Herne werden gemäß § 5 Entschädigungsverordnung NRW ausschließlich durch zur Verfügung stellen einer Netzkarte oder Freifahrtscheine des HCR erstattet.