Beschlussvorschlag: Pandemiebedingter Mehrbedarf

Ausschuss f. Soziales, Arbeit, Gesundheit & Senioren

Am 03.02.2021 wurde vom Koalitions-Ausschuss der Bundesregierung eine Einmalzahlung von 150 € für Grundsicherungsbeziehende (einschließlich „Hartz 4“) beschlossen. Das ist zwar ein Teilerfolg, der den regelmäßigen sozialpolitischen Protesten verschiedener Verbände geschuldet ist, aber bei weitem nicht ausreichend.
Aus diesem Grunde empfehlen wir dem Rat der Stadt das Herner Jobcenter anzuweisen, sich in der Trägerversammlung für die Gewährung eines monatlichen Pandemiezuschusses in Höhe von 100 € als Hilfe für besondere Lebenslagen für die Dauer der Krise für alle Bezieherinnen von Hartz IV und Grundsicherung für Ältere und Erwerbsgeminderte einzusetzen.

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren empfiehlt dem Rat der Stadt Herne, folgenden Beschluss zu fassen:

Die städtischen Vertreterinnen der Trägerversammlung des Herner Jobcenters werden angewiesen, sich in der Trägerversammlung für die Gewährung eines monatlichen Pandemiezuschusses in Höhe von 100 € als Hilfe für besondere Lebenslagen für die Dauer der Krise für alle Bezieherinnen von Hartz IV und Grundsicherung für Ältere und Erwerbsgeminderte einzusetzen.

 

Begründung:

Am 03.02.2021 wurde vom Koalitions-Ausschuss der Bundesregierung eine Einmalzahlung von 150 € für Grundsicherungsbeziehende (einschließlich „Hartz 4“) beschlossen. Das ist zwar ein Teilerfolg, der den regelmäßigen sozialpolitischen Protesten verschiedener Verbände geschuldet ist, aber bei weitem nicht ausreichend. In einer Pressemitteilung vom 04.02.2021 fordert der „Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband“ neben einer Anhebung der monatlichen Regelsätze auf 600 € einen Pandemie-bedingten Mehrbedarfszuschlag von monatlich 100 €:

Dieser Mehrbedarf ist mit § 21 VI SGB II begründbar (liegt also außerhalb des Regelbedarfs) und sollte daher in der jetzigen Situation unbürokratisch ohne individuelle Antragsstellung mit monatelangen Entscheidungen, Widerspruchsverfahren und Sozialgerichtsklagen vom Jobcenter und Sozialamt an die Betroffenen ausgezahlt werden:

Mit freundlichen Grüßen

 


Daniel Kleibömer