Beschlussvorschlag: Rats-TV – Übergang von der Pilotphase in den Regulärbetrieb

Rat der Stadt

Ein entscheidendes Kriterium einer funktionierenden Demokratie ist die Transparenz. Das Streaming von Ratssitzungen bietet hierzu die Möglichkeit, den Herner*innen einen Einblick in lokalpolitische Diskussionen und Entscheidungsfindungen zu liefern. Daher wird dieses Werkzeug von mittlerweile immer mehr Kommunen in Anspruch genommen. Ein Ende des Herner Rats-TV mit Ende der Pilotphase wäre nicht nur ein Schritt zurück in die Vergangenheit, sondern auch ein Einschnitt in die Demokratie.

Da Wähler*innen auch aktive Subjekte und nicht bloß Zuschauer*innen in einer Demokratie sind, sollte das Angebot des Rats-TVs auch an ihren Bedürfnissen angepasst werden. Bei der Länge der Zurverfügungstellung der Aufzeichnungen ist zu beachten, dass für bestimmte politische Vorgänge sowohl eine Relevanz als auch ein öffentliches Interesse auch über längere Zeit hinaus bestehen kann. Insbesondere kann das Agieren der Ratsangehörigen auch ein Faktor für die Wahlentscheidung von Wähler*innen sein. Daher sollten die Aufzeichnungen auch immer bis zum Ende einer Legislaturperiode, also bis zu den nächsten Kommunalwahlen zugänglich sein.

Die bloße Möglichkeit zur Betrachtung der Ratssitzungen ist allerdings noch nicht hinreichend, um die Ratsarbeit für alle Herner*innen transparent zu machen. Aus persönlichen Gesprächen haben wir erfahren, dass viele Einwohner*innen der Stadt bislang noch gar nicht Bescheid wissen über das Angebot. Daher ist eine Kampagne zur Bekanntmachung des Rats-TV nötig.

 

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt fasst folgenden Beschluss:

  1. Nach Ablauf der bis Ende 2022 andauernden Pilotphase wird das Live-Streaming von Ratssitzungen auf unbestimmte Zeit fortgesetzt.
  2. Die Dauer der Bereitstellung der Aufzeichnungen eben jenes Live-Streams wird auf eine Legislaturperiode des Rates festgelegt.
    a) Dazu wird die Die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Herne, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vom 11. Juli 2017, in der Fassung vom 29. Juni 2021, wird wie folgt geändert:

§ 3 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

„Die öffentlichen Sitzungen des Rates werden ausschließlich durch eine von der Stadt beauftragte Firma in Bild und Ton aufgezeichnet, zeitgleich im Internet übertragen, zum Abruf auf der offiziellen Homepage der Stadt Herne zeitweise zur Verfügung gestellt und dauerhaft in dem Archiv der Stadt Herne gespeichert (Rats-TV).

"Die zeitweise Abrufmöglichkeit auf der offiziellen Homepage der Stadt Herne ist bis zur darauffolgenden Sitzung des Rates der Stadt gewährleistet und wird anschließend beendet." wird ersetzt durch: "Die zeitweise Abrufmöglichkeit auf der offiziellen Homepage der Stadt Herne ist bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode des Rates der Stadt gewährleistet und wird anschließend beendet."

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt Rats-TV mithilfe einer an die Herner Bevölkerung gerichteten Werbekampagne zu begleiten. Ziel der Kampagne soll es sein, das Angebot des Rats-TV bekannter zu machen. In der ersten Ratssitzung nach der Sommerpause 2023 wird die Verwaltung gebeten, einen Bericht über die konkrete Ausgestaltung sowie den aktuellen Stand der Werbekampagne zu liefern.

 


Beschlussvorschlag für die kommende Sitzung des Rates der Stadt Herne am 13.12.2022