Beschlussvorschlag: Schiedsstelle JobCenter

Ausschuss f. Soziales, Arbeit, Gesundheit u. Senioren

Viele Klagen von ALG-II-Leistungsberechtigten landen vor dem Sozialgericht. Dort werden ca. 40 Prozent aller Klagen gegen ausgesprochene Sanktionen im Sinne der Klagenden entschieden. Dies macht deutlich, dass die Sozialgerichte mit einer Flut von Klagen unnötig belastet werden.Viele Klagen und Missverständnisse ließen sich im Vorfeld vermeiden, wenn unabhängige Stellen für die ALG-11-Leistungsberechtigten eingerichtet werden. Auch nach Ansicht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) könnte die Einrichtung von Schiedsstellen die Sozialgerichte entlasten.

Mehrere Städte und Kreise in Deutschland haben schon seit längerer Zeit Schiedsstellen als Ansprechpartner für die Kunden des Jobcenters eingerichtet.

Aufgabe ist es, bei auftretenden Streitigkeiten zwischen Kunden und Mitarbeitern zu schlichten und damit das Gesprächsklima zu verbessern. Des Weiteren können Verfahrensabläufe innerhalb des Jobcenters und die getroffenen Entscheidungen des Jobcenters, z.B. Bescheide ausführlich in einem Gespräch detailliert erläutert werden.

Durch die Einschaltung der Schiedsstelle ist es möglich, Streitfälle zwischen Kunden und Mitarbeitern ohne großen bürokratischen Aufwand zu schlichten.

Ziel ist es eine zufriedenstellende Lösung für Kunden und Mitarbeiter zu erreichen.

 

Deshalb fordern wir:

Der Rat der Stadt Herne beschließt,

1. zum 1.1.2020 für das Jobcenter eine unabhängige Schiedsstelle für Ratsuchende als zusätzliche Anlaufstelle einzurichten, welche mindestens eine 314-Vollzeit-Stelle umfassen soll.

2. zu gewährleisten, dass die zu bestellenden Schiedsstelle nicht der Weisungsbefugnis von Jobcenter unterliegen, um eine glaubwürdige Neutralität der Schiedsstellen sicherzustellen. Die Schiedsstelle sollen vielmehr direkt dem Rat, den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren unterstellt werden.

3. sicher zu stellen, dass das Jobcenter seine Sachbearbeiter /-innen anweist ihre „Kunden/-innen" über die Schiedsstelle zu informieren und zu motivieren, das Beratungsangebot anzunehmen.

4. die Schiedsstelle bekommt Akteneinsicht in die laufenden Klagen gegen Sanktionen zur gütlichen Beendigung der Verfahren.

5. eine regelmäßige, mindestens einmal jährliche, Evaluierung der Arbeit der Schiedsstelle vorzunehmen und hierüber den Rat, den zuständigen Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren zu unterrichten und einzubinden. Gleichzeitig sind die daraus gewonnenen Erkenntnisse auf künftige Verfahren und den Umgang mit Streitfällen auszuwerten und im Sinne der Leistungsberechtigten positiv anzuwenden.

 

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