Beschlussvorschlag: Zweckentfremdungsverbotssatzung

Ausschuss f. Planung u. Stadtentwicklung

Herner*innen beklagen sich zunehmend darüber, dass es immer schwieriger wird, eine günstige und zumutbare Wohnung im Herner Stadtgebiet zu finden. Neben dem Neubau von bezahlbaren Wohnungen muss auch ein Fokus darauf liegen, bestehenden Wohnraum für den Wohnungsmarkt zu erhalten.

Viele Städte haben hierzu eine Satzung erlassen, die eine Zweckentfremdung verhindern sollen.  Eine Zweckentfremdung liegt zum Beispiel vor bei Kurzzeitvermietung (Stichwort „Airbnb“), gewerbliche Nutzung der Wohnfläche, Abbruch der Wohnung, längerfristiger Leerstand oder bauliche Veränderungen, nachdem der Wohnraum nicht mehr zu Wohnzwecken geeignet ist.

Eine solche Zweckentfremdung wäre im Rahmen einer solchen Satzung genehmigungspflichtig durch die Stadt und kann nur erfolgen, wenn ein vorrangiges öffentliches Interesse das öffentliche Interesse am Erhalt der Wohnnutzung überwiegt. Eine Zuwiderhandlung gegen die Satzung würde durch empfindliche Geldstrafen geahndet werden, um eine Zweckentfremdung zu verhindern.

Eine solche Zweckentfremdungsverbotssatzung besteht bereits in mehreren Städten in  Nordrhein-Westfalen, z.B. in Dortmund. Erst kürzlich machte die rheinland-pfälzische Stadt Landau in der überregionalen Presse auf sich aufmerksam, als sie eine solche Satzung erlassen hat[1]. Die Zweckentfremdungsverbotssatzung der Stadt Dortmund befindet sich als Anlage anbei.

Anlage:Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Dortmund vom 07.04.2022


Daher fordern wir:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Satzung für die Stadt Herne zu erarbeiten, die Wohnraum vor einer Zweckentfremdung schützen soll. Das Ziel der Satzung soll sein, möglichst viel zweckentfremdeten Wohnraum wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen und zu verhindern, dass aktuell bestehender Wohnraum zweckentfremdet wird.
  2. Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Herne zum nächstmöglichen Zeitpunkt diese Satzung als Beschlussvorlage zur Abstimmung vor.
     

[1] https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/landau-wohnungsnot-wohnraummangel-leerstand-100.html

 


Beschlussvorschlag für die nächste Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 27. August 2024