Hallenbad Eickel: Jetzt Fördermittel beantragen – Chance nutzen!

PM, Fraktion DIE LINKE. Herne/Wanne-Eickel

Wie die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz letzten Monaten verkündete, stellt der Bund  Fördermittel in Höhe von 400 Millionen Euro für die Sanierung von Schwimmbädern, Sporthallen und Jugend- und Kulturzentren zur Verfügung. DIE LINKE. Herne / Wanne-Eickel fordert, die Chance zu nutzen und Mittel für das Hallenbad Eickel zu beantragen.

Dazu äußert sich Niko Warmbier, Mitglied der Bezirksvertretung Eickel wie folgt: „Wie jetzt bekannt wurde, gibt es wieder Fördermittel, unter anderem für die Sanierung von Schwimmstätten. Diese Gelegenheit sollte die Stadt Herne nicht – ein weiteres Mal – versäumen. Uns ist natürlich klar, dass es momentan einen ergebnisoffenen Prozess zum Thema Sanierung oder Neubau eines Hallenbades am Standort Eickel gibt. In die Entscheidungsfindung gehört genau diese Frage mit rein: Für einen Neubau gibt es keine Fördermittel, wohl aber für eine Sanierung. Wir verheimlichen aber auch nicht, dass wir klar für einen Erhalt des Hallenbades sind. Neben dem kulturellen Wert, den es zu erhalten gibt, ist eine Sanierung auch deutlich ökologischer als ein Abriss mit anschließendem Neubau!“

„Das vom Bund aufgelegte Programm ist im Volumen eher ein Witz.“, merkt Veronika Buszewski, Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Rat der Stadt Herne an: „Laut einer Studie der Uni Wuppertal betrug bereits in 2016 der Sanierungsstau bei Schwimmbädern 4,5 Milliarden Euro. Heute dürfte dieser noch größer sein. Da ist ein Programm von 400 Millionen – und das nicht nur für Schwimmstätten – schnell überzeichnet. Hier ist der Bund in der Pflicht, endlich mehr Geld zur Verfügung zu stellen, um die öffentliche Daseinsvorsorge nicht noch weiter verfallen zu lassen in Deutschland!“

„Deswegen sollte die Stadt Herne schnellstmöglich einen Antrag stellen, wenn sie es Ernst meint, in dem ergebnisoffenen Prozess Sanierung oder Neubau Hallenbad Eickel, alle Möglichkeiten zu nutzen, die für einen Erhalt der Schwimmstätte möglich sind. Hier ist äußerste Eile geboten! Denn die Frist zum Einreichen der Projekte für die Förderung endet bereits am 15. September!“, so Buszewski und Warmbier unisono.


Weitere Informationen zum angesprochenen Förderprogramm der Bundesregierung finden Sie hier: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2023/06/startschuss_sanierung_schwimmbaeder.html

Außerdem finden Sie hier eine Pressemeldung mit den Forderungen der Bundes-LINKEN zu diesem Thema: https://www.die-linke.de/start/presse/detail/sanierungsprogramm-fuer-schwimmbaeder/