Sachstandsbericht "Umsetzung des Bundesteilhabegesetz in Herne und seine möglichen Folgen"

Ausschuss f. Soziales, Arbeit, Gesundheit & Senioren

Der Gesetzgeber hat mit dem Bundesteilhabegesetz beschlossen, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe ab dem 1. Januar 2020 neu organisiert werden. Bisher gilt, dass in Nordrhein-Westfalen die Landschaftsverbände zuständig sind für die sogenannten stationäre Leistungen. Diese betreffen die fachliche Unterstützung (Assistenz) als auch die Kosten für Wohnen, Ernährung und Bekleidung sowie ein Barbetrag (Lebensunterhalt)

Diese Leistungen zum Lebensunterhalt übernehmen ab dem 1.1.20 die kreisfreien Städte bzw. der Kreis, während die Landschaftsverbände die sogenannte "Fachleistung Eingliederungshilfe" bewilligt.

Mit der Änderung verbunden sind auch

  • das „Poolen" von Assistenzleistungen im Bereich Wohnen: Bestimmte Leistungen zur Gestaltung sozialer Beziehungen und der persönlichen Lebensplanung können nun nur gemeinsam mit anderen in Anspruch genommen werden. Individuelle Aktivitäten, wie sich mit Freunden treffen oder Kinobesuche, sind dann unmöglich.
  • die Bewilligung und Auswahl von Leistungen stehen unter Mehrkostenvorbehalt.
  • der bisher gültige Grundsatz: ambulant vor stationär, entfällt, sodass das Wohnen in den eigenen vier Wänden künftig oft nur dann „erlaubt" werden wird, wenn es günstiger ist oder ein Leben im Heim unzumutbar ist.

Weitere Änderungen allgemeiner Art sind:

  • um Hilfen zu erhalten, muss man nun in 5 von 9 Lebensbereichen eingeschränkt sein (§ 99 SGB IX). Wer z.B. aufgrund einer Sehbehinderung Hilfe zur Mobilität und beim Lernen benötigt, ist nicht behindert genug, um Eingliederungshilfe beanspruchen zu können.
  • mit dem BTHG sowie der parallel geplanten Pflegereform soll künftig der Vorrang von reinen Pflegeleistungen vor Rehabilitations- und Teilhabeleistungen verankert werden.

All diese Änderungen führen bei Bewohnerinnen und Bewohnern in Einrichtungen zu erheblichen Unsicherheiten. Viele fragen sich z.B., ob die bisher anerkannten Aufwendungen für Miete weiterhin übergangslos anerkannt werden. Auch befürchten viele, die bisher Eingliederungshilfen erhalten haben, dass sie aufgrund der "5 von 9"-Regelung zukünftig von der Hilfe ausgeschlossen werden.

Die Umsetzung zum 1.1.20120 ist auch für die Stadt Herne nicht unbedeutend: Es kommt nicht unerheblicher Mehrarbeit auf die Fachverwaltung zu. Anfallende Mehrkosten für die Stadt werden aller Voraussicht nicht zu 100% vom Bund bzw. Land erstattet.

Viele Expertinnen und Experten gehen ergänzend zu den oben genannten Punkte davon aus

  • dass die Belastung für Betreuerinnen und Betreuer (egal ob hauptamtlich oder ehrenamtlich) steigen wird und
  • dass sich der Personalschlüssel in Einrichtungen verändern werden wird/muss.

 

 

Dateien

Verwandte Links