Beschlussvorschlag: Beteiligungsleitfaden

Rat der Stadt

Einwohnerinnenbeteiligung ist ein wichtiger Baustein in einer lebendigen Demokratie, in der Einwohnerinnen und Einwohner, Verwaltung und Politik an der Gestaltung der kommunalen Selbstverwaltung zusammenarbeiten. Doch noch ist es so, dass Einwohnerinnenbeteiligung mit wenigen Ausnahmen in Politik und Verwaltung aktuell nur in eng vorgegebenem Rahmen stattfindet.

  • Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen dürfen sich z.B. Einwohnerinnen und Einwohner erst dann beteiligen, wenn ein konkreter Bebauungsplanentwurf aufgestellt wurde. Sie werden dabei automatisch in eine Contra-Position gedrängt, weil diese konkrete Argumente gegen einen aktuell vorliegenden Entwurf vorbringen müssen. Reine Planungsalternativen stehen nicht mehr zur Debatte – geschweige denn, dass Einwohnerinnen und Einwohner mit der Verwaltung und Fachleuten ein Gelände im Rahmen von Workshops gemeinsam beplanen könnten.
  • Ebenso verhält es sich bei den - wenigen – Informationsveranstaltungen seitens der Verwaltung: Die Verwaltung stellt eine Maßnahme/ein Projekt vor – und die Einwohnerinnen und Einwohner dürfen zwar Fragen stellen und Verbesserungsvorschläge machen. Eigene, selbstständige Ideen aber nicht mehr einbringen.

Um diese punktuelle Einwohnerinnenbeteiligung hin zu einer lokalen Beteiligungskultur zu entwickeln und zu verstetigen, müssen die zum Teil sehr unterschiedlichen Ansprüche der verschiedenen Akteure (Öffentlichkeit, Politik, Verwaltung) berücksichtigt werden. Einwohnerinnenbeteiligung benötigt Akzeptanz bei den politischen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern und der Verwaltung ebenso wie Beteiligungsmotivation der Hernerinnen und Hernern. Vor allem bedarf es aber eines erklärten stadtpolitischen Willens, damit die Akteure die mit einer Verstetigung der Beteiligung einhergehende und immer wieder aufs Neue notwendige Kraftanstrengung aufbringen können.
Zur Verständigung über die unterschiedlichen Ansprüche der Beteiligten an die Qualität von Einwohnerinnenbeteiligung sind außerdem überprüfbare Qualitätsstandards notwendig. Wichtig für die Bürgerschaft ist z. B. die Offenheit des Beteiligungsprozesses. Dies setzt u.a. niederschwellige Zugänge und eine zielgruppen- und planungstyp-spezifische Methodik der Beteiligung voraus. Einwohnerinnen und Einwohner erwarten von einer „guten“ Beteiligung zudem Transparenz und Verbindlichkeit sowie eine reelle Chance, durch ihre Beteiligung tatsächlich mitgestalten zu können. Die zu erstellenden Leitlinien sollen verlässliche Grundlagen dafür schaffen, dass Einwohnerinnenbeteiligung transparent, mit fairen Chancen für alle und Respekt vor den unterschiedlichen Rollen und Verantwortlichkeiten geschehen kann. Dabei geht es nicht nur um formelle, gesetzlich geregelte Beteiligungsformen, sondern auch um die Ausgestaltung der informellen Beteiligungsmöglichkeiten.

Darum fordern wir:

1. Die Stadt Herne gibt sich Leitlinien für Bürgerinnenbeteiligung in Form einer eigenen Satzung.
2. Zur Erarbeitung der Leitlinien wird die Verwaltung beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt Herne einen ersten Vorschlag für ein Konzept zu erstellen, in dem in einem partizipativen Verfahren sichergestellt wird, dass gemeinschaftlich mit Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Teilnehmern aus Verwaltung und Politik diese Leitlinien entwickelt werden können.