Anfrage: Mögliche Auswirkungen des BMAS-Entwurfs zur neuen Selbstständigkeit auf Honorarkräfte in Herne

Kultur- und Bildungsausschuss

Der BMAS‑Entwurf zur „neuen Selbstständigkeit“ soll Rechtssicherheit schaffen, löst sich aber von klassischen Kriterien wie Weisungsgebundenheit und Eingliederung. Kritische Stimmen aus dem sozialpolitischen Spektrum warnen, dass dadurch Scheinselbstständigkeit strukturell erleichtert werden könnte. Gleichzeitig bleibt die soziale Absicherung der Betroffenen unklar.

Aus linker Perspektive lassen sich folgende Kernaussagen zum Entwurf formulieren:

  • Gefahr der Prekarisierung: Wenn Weisungsgebundenheit und Eingliederung keine Rolle mehr spielen, könnten Tätigkeiten, die faktisch wie Beschäftigung aussehen, leichter in Selbstständigkeit gedrängt werden.
  • Ungleichgewicht der Verhandlungsmacht: Honorarkräfte haben oft wenig Einfluss auf Vertragsbedingungen. Eine „freiwillige“ Selbstständigkeit könnte in der Praxis einseitig von Trägern vorgegeben werden.
  • Sozialversicherungslücken: Ohne klare Absicherung drohen geringere Rentenansprüche, fehlende Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und kein Anspruch auf Arbeitslosenversicherung.
  • Risiko für Bildungs‑ und Integrationsangebote: Wenn Einrichtungen aus Unsicherheit weniger Honorarkräfte einsetzen, könnten Kurse ausfallen oder reduziert werden.

 

In diesem Zusammenhang bitten wir um schriftliche und mündliche Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Honorarkräfte in städtischen Einrichtungen in Herne wären betroffen?
  2. Wie viele dieser Honorarkräfte sind als Lehrkräfte an der VHS und der Musikschule Herne beschäftigt?
  3. Sind diese Honorarkräfte für einzelne Projekte beauftragt oder werden sie nach geleisteten Arbeitsstunden vergütet?
  4. Leisten die Honorarkräfte rein unterstützende Tätigkeiten oder werden durch die Honorarverträge sozialversicherungspflichtige Voll- und Teilzeitstellen eingespart?
  5. Werden die selbstständig Beschäftigten die Möglichkeit bekommen auf eigenen Wunsch hin in eine sozialversicherte Beschäftigungsform zu wechseln?
  6. Welche konkreten Auswirkungen hätte der Entwurf auf Einkommen, Absicherung und Statussicherheit der Lehrenden?
  7. Wie verändern sich Einsatzmöglichkeiten, Planungssicherheit und Angebotsumfang für städtische Programme?
  8. Welche Folgen ergeben sich für Bildungs‑ und Integrationsangebote? 

Anfrage für die nächste Sitzung des Kultur- und Bildungsausschusses am 23. April 2026