Beschlussvorschlag: Zentrale Unterbringungseinrichtung
Die Bezirksregierung Arnsberg hat am 02.12.2024 neue Betreuungsstandards für Zentrale Unterbringungseinrichtungen und Erstaufnahmeeinrichtungen in NRW veröffentlicht.
Betreiber müssen für Kinder und Jugendliche eine werktags mindestens sieben Stunden geöffnete Kinderspielbude mit altersgerechter Ausstattung und pädagogischem, konfessionsneutralem sowie kultursensiblem Konzept vorhalten. Je nach Belegung sind zwei bis vier Vollzeitstellen erforderlich, davon mindestens eine staatlich geprüfte Erzieherin bzw. ein Erzieher.
Ergänzend findet schulnaher Unterricht durch Landeslehrkräfte statt (ca. 25 Wochenstunden, Fokus auf Deutsch, Alphabetisierung und Grundbildung). Der Betreiber ergänzt dies durch Sport‑ und Kreativangebote und stellt in Ferien oder bei Ausfall der Lehrkräfte ein Ersatzprogramm bereit. Dafür sind ein bis zwei Vollzeitstellen vorgesehen.
Zusätzlich ist eine allgemeine Betreuung sicherzustellen, darunter ein Mädchenaufenthaltsraum, ein Jugendfreizeittreff, Bewegungs‑ und Sportangebote sowie Bastel‑ und Werkräume. Betreiber müssen Umfang und Qualität dieser Angebote konzeptionell darlegen. Freizeiträume sind bereitzustellen; sofern vorgesehen, ist ein eigener Kinderspielplatz zu errichten und alle Spielplätze zu warten.
Weiterhin sollen Ehrenamtliche aktiv eingebunden werden. Ein Konzept zur Gewinnung, Koordination und Integration freiwillig Engagierter ist vorzulegen.
Insbesondere das pädagogische Konzept, das Freizeitkonzept sowie das Konzept zur Einbindung Ehrenamtlicher bilden die Grundlage dafür, wie der Betreiber die Betreuung, Förderung und Freizeitgestaltung der in der Einrichtung lebenden Kinder und Jugendlichen sicherstellen will. Diese Konzepte bestimmen maßgeblich:
- die Qualität der pädagogischen Arbeit,
- die Ausgestaltung der täglichen Angebote und Freizeitstrukturen,
- die Einbindung und Koordination ehrenamtlichen Engagements,
- die personelle und organisatorische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Eine frühzeitige und vollständige Vorlage ermöglicht es dem Ausschuss, die vorgesehenen Maßnahmen hinsichtlich ihrer fachlichen Angemessenheit, ihrer Praxistauglichkeit und ihrer Übereinstimmung mit den landesrechtlichen Standards zu prüfen. Gleichzeitig schafft sie Transparenz über die geplante Ausgestaltung der Angebote und erlaubt eine politische Bewertung, ob die Interessen und Bedarfe der betroffenen Kinder und Jugendlichen ausreichend berücksichtigt werden.
Durch die Vorlage der Konzepte wird sichergestellt, dass das Gremium seine Verantwortung für die kommunale Kinder‑ und Jugendpolitik wahrnehmen kann und die Entscheidungsfindung auf einer belastbaren, nachvollziehbaren Grundlage erfolgt.
Daher fordern wir:
Die Verwaltung der Stadt Herne legt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie die im Rahmen der Angebotsabgabe zum Betrieb der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Herne von einem potenziellen Betreiber einzureichenden und der Stadt Herne vorliegenden folgende Konzepte vor:
- Konzept zur Einbindung Ehrenamtlicher
- Freizeitkonzept
- Pädagogisches Konzept
Beschlussvorschlag für die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 21. April 2026
Dateien
- 260421_KJF_Antrag_BetreuungZUE.pdf
PDF-Datei (178 KB)

