Diskussion über die Zentrale Unterbringungseinrichtung
Nach der Registrierung und erkennungsdienstlichen Behandlung von Geflüchteten in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum werden Schutzsuchende innerhalb weniger Stunden einer Erstaufnahmeeinrichtung zugewiesen, wo Gesundheitsuntersuchung, formale Asylantragstellung und häufig auch die Anhörung stattfinden. Der Aufenthalt dort dauert meist 7 bis 10 Tage. Anschließend erfolgt die zentrale Zuweisung in eine Zentrale Unterbringungseinrichtung.
Derzeit gibt es 30 Zentrale Unterbringungseinrichtungen und 21 Notunterkünfte in NRW, die jeweils für 160 bis 1.376 Personen ausgelegt sind. Für die Stadt Herne hat nun das Land NRW beschlossen, eine Zentrale Unterbringungseinrichtung für 800–1000 Bewohner*innen in Herne einzurichten. In einer Zentralen Unterbringungseinrichtung unterliegen Geflüchtete einer Wohnverpflichtung, deren Dauer vom Ausgang des Asylverfahrens abhängt. Zeitlich sollen es maximal 2 Jahre sein. In ZUE´s werden Grundleistungen als Sachleistungen bereitgestellt: Untergebracht meist in Mehrbettzimmern soll es unter anderem besondere Schutzmaßnahmen für vulnerable Personen sowie vielfältige Beratungs-, Betreuungs- und Bildungsangebote sowie medizinische Erstversorgung geben. Die Betreiber der ZUE sollen dabei eng mit Sozialverbänden, Dienstleistern und zahlreichen Ehrenamtlichen zusammenarbeiten, um ein sicheres und unterstützendes Umfeld zu gewährleisten und mögliche Konflikte frühzeitig zu vermeiden.
Wir als LINKE lehnen prinzipiell Zentrale Unterbringungseinrichtungen solcher Größenordnung ab. Sie widersprechen unseres Erachtens der Genfer Flüchtlingskonvention, die Schutzsuchenden auch Rechte gewährleisten, wie z.B. den Zugang zu Gerichten, Religionsfreiheit, Arbeitsmöglichkeiten und grundlegende Versorgung wie Wohnung und Schule für Kinder.
Nichtsdestotrotz stellt sich uns die Frage, wie wir als Stadt und Zivilgesellschaft mit der jetzt bestehenden Beschlusslage für die Einrichtung solch einer ZUE in Herne umgehen. Wir vertreten die Ansicht, dass sowohl die Stadtverwaltung als auch die Einwohnerinnen von Herne alles dafür tun sollten, dass es den Zufluchtsuchenden so gut es geht in einer Einrichtung von mehr als 800 und mehr Bewohnerinnen gehen kann.
In diesem Zusammenhang fordern wir, dass die Stadt Herne bei der Ausgestaltung der nun geplanten Einrichtung ihren Einfluss geltend macht und Mitsprache gegenüber dem Land NRW einfordert im Blick
1. auf die Art der Unterbringung (dezentrale Unterbringung und Anzahl der Bewohnerinnen pro Zimmer)
2. auf das rechtlich vorgesehene Betreuungskonzept
3. auf die Kooperation mit dem städt. Gesundheitsamt und den in Herne niedergelassenen Ärztinnen
4. auf die anzubietenden Freizeitkonzepte inkl. der vorgesehenen Kinderspielbude
5. wie schulnahe Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter sichergestellt werden.
Vorschlag zur Tagensordnung für die nächste Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Senioren und Inklusion am 18. März 2026
Dateien
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