Pressemitteilung zur Adressweitergabe von Minderjährigen an die Bundeswehr

DIE LINKE. Fraktion Herne/Wanne-Eickel

Seit Aussetzung der Wehrpflicht hat die Bundeswehr begonnen, immer stärker auf Werbung für den Dienst an der Waffe zu setzen. Dabei richtet sie ihre Werbung zum Teil auch gezielt auf Minderjährige und nutzt dazu auch Adressen Jugendlicher, die sie über die Einwohnermeldeämter bezieht. DIE LINKE. Fraktion Herne/Wanne-Eickel spricht sich gegen dieses Vorgehen aus und stellt zu diesem Thema auch einen Antrag im Rat der Stadt.

Dazu äußert sich Veronika Buszewski, Fraktionsvorsitzende der Linken im Rat der Stadt Herne wie folgt: "Viele wissen es nicht, aber die Einwohnermeldeämter sind nach Paragraph 36 des Bundesmeldegesetzes verpflichtet, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben. So darf das Einwohnermeldeamt der Bundeswehr, Religionsgesellschaften oder auch Parteien und Wählergruppen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen, wenn die Betroffenen nicht widersprechen. Dies halten wir aus datenschutzrechtlichen Gründen für ziemlich problematisch. Nicht nur wissen viele Menschen gar nicht, dass ihre Daten weitergegeben werden dürfen. Sie wissen eben auch nicht, dass sie dem aktiv widersprechen können. Insbesondere der Schutz junger Menschen muss hier gestärkt werden, weshalb wir mit unserem Antrag die Stadt Herne beauftragen möchten, alle jungen Menschen ab 15 Jahren über ihr Widerspruchsrecht in Kenntnis zu setzen.“

Dazu ergänzt Klaudia Scholz, linke Ratsfrau und Mitglied im Umweltausschuss: "Besonders problematisch finden wir die Adressweitergabe Minderjähriger an die Bundeswehr. Gerade der Krieg in der Ukraine führt uns doch vor Augen, dass Krieg nicht einfach nur eine theoretische Möglichkeit ist, sondern eben auch bittere Realität werden kann. Sich für einen Dienst bei der Bundeswehr zu entscheiden, ist also ein sehr weitreichender Entschluss. Wir sind der Meinung, dass eine Entscheidung mit solch weitreichenden Konsequenzen nur von Volljährigen getroffen werden sollte. Die Bundeswehr nutzt ein Marketing, das vor allem den vermeintlichen Erlebnis-Charakter des Dienstes an der Waffe hervorhebt und die damit verbundenen Risiken kleinredet. So kamen seit Anfang der 90er 116 Soldat*innen bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr nach Angaben der Bundeswehr ums Leben.“

Ergänzend betont Buszewski: "Generell ist es problematisch, dass die Bundeswehr auch Minderjährige ab 17 Jahren annimmt. So wurden im vergangen Jahr 1.239 Minderjährige rekrutiert. Eine Rekrutierung von Minderjährigen widerspricht den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention. Deutschland ist eines von nur wenigen Ländern der Welt, die sich an nicht an den internationalen sogenannten „Straight-18-Standard“ halten. Daher sieht unser Antrag auch einen Appell an den Gesetzgeber vor, diese Praxis zu beenden!“