Anfrage: Katzenkastration

Ausschuss für Umweltschutz

Am 28.02.2017 hat der Rat der Stadt Herne eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen erlassen. Sowohl das Herner als auch das Gelsenkirchener Tierheim haben zur Zeit Aufnahmestopp für Katzen. Die Kapazitäten sind seit Jahren ausgereizt. In Herne befinden sich gerade 40 Katzen im Tierheim.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die mündliche und schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

1.  Wie viele Ordnungsbeschwerden sind in den letzten acht Jahren beim Ordnungsamt wegen nicht kastrierten Katzen eingegangen?

2.   Wie viele Verstöße gegen die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht hat die Stadt Herne festgestellt?

3.   Wie hoch ist das Bußgeld für ein Vergehen gegen diese ordnungsbehördliche Verordnung?

4.   Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, bereits verwilderte, freilaufende Katzen und deren Nachkommen zu kastrieren?

5.   Hat die Verwaltung Ideen, wie man das Aufkommen von für Katzen lebensbedrohlichen ansteckende Krankheiten wie Katzenschnupfen oder Katzenleukose bei verwilderten Katzen eindämmen kann?

6.   Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, das Herner Tierheim in Hinsicht auf die Unterbringung von Katzen zu entlasten?


Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 5. Juni 2024