Anfrage: Medizinische Grund- und Regelversorgung von Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen

Ausschuss f. Soziales, Arbeit, Gesundheit & Senioren

Sehr geehrter Herr Bleck,

DIE LINKE. Fraktion Herne / Wanne-Eickel bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit zu nehmen.

Anfrage:
Für Asylbewerber und Menschen, die mit einer Duldung in Deutschland leben wird eine sehr eingeschränkte medizinische Grundversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährleistet. Nach dem
Leistungsumfang der medizinischen Hilfe nach §4 AsylbLG sind die „zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände ... erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. ...Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.“

Ebenso sind im Leistungsumfang ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung für Schwangere und Wöchnerinnen, amtlich empfohlene Schutzimpfungen und medizinisch gebotene, also die nach der
gesetzlichen Krankenkasse üblichen, Vorsorgeuntersuchungen im Asylbewerberleistungsgesetz festgeschrieben.

Einschätzungen von Experten zufolge werden in vielen Kommunen allerdings von Seiten der Sozialämter und Amtsärzte häufig rechtswidrig Verweigerungen von Krankenscheinen und medizinischen Maßnahmen ausgesprochen, zum Teil zurückzuführen auf die fehlende Kenntnis der Rechtsgrundlagen von Amtsärzten.

So ist dem bestehenden Recht auch bei chronischen Krankheiten, die schmerzhaft sind oder einer akuten Behandlung bedürfen, ein Anspruch auf medizinische Behandlung zu entnehmen. Auch Chronische
Krankheiten könnten Behandlungsansprüche hervorrufen, wenn diese „zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind“, ebenso wie der Anspruch auf Kostenerstattung für eine Psychotherapie.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Haben in Herne alle Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge mit Aufenthaltsgenehmigung gemäß § 1 Leistungsberechtigte des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Anspruch auf eine medizinische Grund-und Regelversorgung?
  2. Besteht für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge eine freie Auswahl (Praxis oder Krankenhaus) bei der Inanspruchnahme der medizinische Grund-und Regelversorgung?
  3. Werden Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge über Ihre Rechte der Inanspruchnahme zur medizinische Grund-und Regelversorgung, mit Unterstützung einer Dolmetscherin bzw. eines Dolmetschers in Ihrer Heimatsprache „nachvollziehbar und verständlich" informiert?
  4. Wieviele Asylsuchenden und geduldete Flüchtlingen wurden in irgendeiner Angelegenheit die Inanspruchnahme zur medizinische Grund- und Regelversorgung untersagt?
  5. Werden die entstandenen Kosten der Inanspruchnahme zur medizinische Grund- und Regelversorgung von Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen komplett erstattet?
  6. Gibt es einen „anonymisierte" Versorgung in Herne bzw, ist eine in Planung?

Mit sozialistischen Grüßen
Asyel Cura

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