Anfrage: Verbringung von Flugaschen und Stäuben in der ehemaligen Schachtanlage Pluto-Wilhelm

Ausschuss f. Umweltschutz

Ende der 1980er Jahre fand ein Großtechnischer Versuch zum Verbringen von Flugaschen und Stäuben als hydraulischer Nachversatz in der ehemaligen Schachtanlage Pluto-Wilhelm statt. Laut Aussage des damals zuständigen Mitarbeiter des Bergamts, Herr Classen, in der Sitzung der Bezirksvertretung Wanne im Oktober 1988 „werde die Genehmigung zur Durchführung des Versuches mit sehr genauen und vielfältigen Auflagen und Beteiligungen erteilt“. Er wies  ergänzend darauf hin, das „diese Bedingungen von 98% aller Schachtanlagen nicht erfüllt würden.“ Über die genaue Zusammensetzung der zu verfüllenden Stoffe konnte keine Auskunft gegeben werden. Begründet wurde dies damit, dass das nicht Aufgabe des Bergamts sei.

Anfang der 1990er Jahre wurde im Auftrag des Landesamts für Wasser und Abfall NRW eine Studie zur „Eignung von Steinkohlenbergwerke zur  Untertageverbringung von Abfall- und Reststoffen“ sowie im Auftrag der Deutschen Montantechnologie eine weitere Studie „Feststellung der Einhaltung der Anforderungen der Machbarkeitsstudie in den jeweiligen Ablagerungsbereichen der Bergwerke“ veröffentlicht.

Von 1993 an bis 1998 deponierte dann die Ruhrkohle AG ca. 600.000 Tonnen Sondermüll, vor allem Filterstäube aus Müllverbrennungsanlagen, in weiteren Bergwerken im Ruhrgebiet. Für die Deponierung erhielt die RAG damals bis zu 700 DM pro Tonne für die Entsorgung.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1) Welche konkreten „Bedingungen als Grundlage zur Durchführung des großtechnischen Versuchs“ erfüllten alle anderen Schachtanlagen nicht?
2) Welche chemische Zusammensetzung haben die im Großversuch eingelagerten Stäube?
3) Wie hoch war dabei der Anteil von so genanntem Sondermüll?
4) Liegen Erkenntnisse über Unfälle und Erkrankungen von Betriebsangehörigen vor, die durch Kontakt mit Sondermüll/ Chemikalien o.ä. verursacht werden könnten?
5) Was war das Ergebnis des Versuchs?
6) Wurde das Ergebnis der Stadt Herne zur Kenntnis gegeben?
7) Basieren die beiden genannten Studien auf den in Herne durchgeführten Großversuch?
8) Liegen der Verwaltung die beiden o.g. Gutachten vor?
9) Wurde die Frage einer eventuellen Rückholbarkeit der eingelagerten Stoffe im Großversuch in den Gutachten behandelt?
10) Was kann passieren, wenn – wie angekündigt – die Ruhrkohle AG ab 2018 die bisherige Wasserhaltungsmaßnahme aufgibt und damit verbunden der Wasserspiegel auf mindestens 500 Meter ansteigen wird?
11) Kann die Ruhrkohle AG bei auftretenden Schäden aufgrund der Verbringung von Sondermüll unter Tage regresspflichtig gemacht werden?

 

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