Beschlussvorschlag: Ergänzung Baumschutz-Satzung
Herne ist eine Stadt mit einem extremst hohen Versiegelungsgrad und geringem Anteil an Grünflächen. Dadurch ist der ökologische Wert eines jeden einzelnen Baumes in unserer Stadt enorm. Die aktuelle Baumschutzsatzung sieht für Fällungen aufgrund erkrankter oder gefährlicher Bäume jedoch keinerlei Ersatzpflaung vor. Die ökologischen Schäden einer Fällung sind jedoch nicht größer oder kleiner, abhängig davon, aus welchem Grund ein Baum gefällt werden muss. Daher sehen wir hier den Anlass, die Baumschutz-Satzung zu ergänzen.
Da die Eigentümerin/der Eigentümer oder die/der Nutzungsberechtigte des Grundstücks im Falle einer solchen Fällung keine Verantwortung für den Grund dieser hat und somit eine Form von höherer Gewalt vorliegt, sehen wir es allerdings als nicht gerechtfertigt an, diese/diesen für die Kosten aufkommen zu lassen. Hier ist zur Finanzierung die Allgemeinheit gefragt, da die Ersatzpflanzungen auch dem Allgemeinwohl dienen.
Daher fordern wir:
Die Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne wird im Paragraph § 6 Ersatzpflanzungen, Ausgleichszahlung um folgende Punkte ergänzt:
(8) Wird auf der Grundlage der § 5 Abs. 1 Buchstabe c), d) oder f) eine Ausnahme erteilt, um Bäume fällen zu können, so hat die Eigentümerin/der Eigentümer oder die/der Nutzungsberechtigte des Grundstücks für jeden entfernten geschützten Baum als Ersatz einen neuen Baum auf einem Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung zu pflanzen und zu erhalten (Ersatzpflanzung). Dabei entstehende Kosten werden durch die Stadt Herne getragen.
(9) Ist eine Ersatzpflanzung nach § 6 Abs. 8 ganz oder teilweise unmöglich, so ist eine Ausgleichszahlung durch die Stadt Herne zu leisten.
Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 26. September 2023
Dateien
- 230926_UMW_Baumschutzsatzung
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