Anfrage: Mehrwegbehälter in gastronomischen Betrieben

Ausschuss für Umweltschutz

Zum 01.01.2023 sind allen Letztvertreibenden, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Von der Pflicht ausgenommen sind lediglich kleinere Geschäfte wie Imbisse und Kioske, in denen insgesamt fünf Beschäftigte oder weniger arbeiten und die gleichzeitig eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Statt der oben dargestellten Mehrwegangebotspflicht haben diese Betriebe die Option, ihren Kundinnen und Kunden zu ermöglichen, mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befüllen zu lassen.

Dies erkennen wir als wichtigen Schritt an, die Menge an Verpackungsmüll nachhaltig verringern zu können. Damit dies gelingt, muss das novellierte Verpackungsgesetz nun konsequent umgesetzt werden. Dazu gehören einerseits Kontrollen, aber andererseits auch der Aufbau einer funktionierenden und flächendeckenden Infrastruktur für die Rücknahme von Mehrwegverpackungen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die mündliche und schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

1. Finden Regelmäßige Kontrollen statt, um die Umsetzung des verpflichtenden Angebots von Mehrwegverpackungen, zu kontrollieren?

2. Wie viele Mitarbeiter der Stadt Herne sind zur Zeit mit der Kontrolle dieser Pflicht beauftragt? Plant die Verwaltung eine Aufstockung des Personals hierfür?

3. Sind der Verwaltung Verstöße gegen das Verpackungsgesetz in Herne seit Anfang 2023 bekannt?

4. Ist der Verwaltung bekannt, wie viel Prozent aller Speisen seit 2023 in Mehrwegverpackungen vertrieben worden sind? Gibt es bereits einen signifikanten Rückgang von Einweg-Plastikverpackungen?


Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 5. Juni 2024